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Wozu Betrag doppelt einbehalten?

Seit Oktober 2014 sei der Mietvertrag mit der Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Alpenland seitens Frau W. beendet. Laut Ihren Angaben hatte die Nachmieterin den Finanzierungsbeitrag von ungefähr € 29.000,- im November 2014 bereitzustellen. Der Konsumentin sei seitens des Unternehmens, da es laut seinen Angaben gesetzlich so geregelt sei, eine Überweisung des ihrerseits einbezahlten Finanzierungsbeitrages binnen zwei Monaten nach Räumung des Mietgegenstandes zugesagt worden. Frau W. habe die Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Alpenland über den Konsumentenschutz höflich um Auskunft bezüglich des Verwendungszwecks in den zwei Monaten des überschüssigen Betrages bzw. der dadurch entstandenen Zinsen ersucht, da der Betrag laut Angaben der Konsumentin seitens der Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Alpenland in dieser Zeit doppelt einbehalten sei.
Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte keine positive Rückmeldung seitens des Unternehmens festgestellt werden. Die Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Alpenland war nicht bereit dem Konsumentenschutz oder Frau W. zu antworten bzw. Auskunft bezüglich des Anliegens der Konsumentin zu geben.