• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Betriebskostennachzahlung doppelt bezahlt

Herr A. sei Mieter einer Wohnung welche die Hausverwaltung Wiener Wohnen verwaltet. Der Konsument habe nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung Wiener Wohnen schriftlich ersucht die Aufzugskosten zu erlassen. Zusätzlich habe er eine geforderte Nachzahlung in Höhe von € 78,- zusammen mit dem Hauptmietzins einbezahlt, jedoch wurde diese doppelt verrechnet. Da Wiener Wohnen auf das schriftliche Ansuchen des Konsumenten nicht reagiert hat, wandte sich dieser an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde der Erlass der Aufzugskosten schriftlich bestätigt und der doppelt einbezahlte Betrag in Höhe von € 78,- gutgeschrieben.