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Ersatzleistungsforderung nach einem Wasserschaden

Herr P. wohnt seit Mai 2018 in einer von Wiener Wohnen verwalteten Wohnung. Im Juni 2018 meldete sich der untere Nachbar, da es offensichtlich einen Wasserschaden im Mauerwerk gab. Ende Juli 2018 wurde der Schaden in der Mauer saniert. Die Malerarbeiten waren allerdings noch acht Monate nach dem Schaden nicht erledigt. Im Oktober entfernte Herr P. den desolaten Bodenbelag in der Toilette und nahm dabei etwas Wasser zu Hilfe und es entstand ein minimaler Wasserschaden beim Nachbarn darunter. Wieder Wohnen konfrontierte Herrn P. mit einer Ersatzleistungsforderung. Da er in der Sache nicht mehr weiter wusste, kam Herr P. zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine den Herrn P. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Nach mehreren Anläufen und damit verbundenen Ersuchen um Stellungnahme an Wiener Wohnen teilte uns Herr P. mit, dass die Firma die Ersatzleistungsforderung storniert habe und er sich für die Bemühungen bedanke.