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Viel Lärm, oder doch nicht?

Seit Mitte Dezember 2017 sieht sich Herr A. mit verschiedenen Beschwerden von anderen Mietern konfrontiert. Diese werden ihm durch seine Hausverwaltung, die GESIBA - Gemeinnützige Siedlungs- u. BauAG kommuniziert und demnach geht es um Lärmbelästigung und Abstellen von Gegenständen im Stiegenhaus. Die Hausverwaltung habe bei einer Begehung festgestellt, Herr A. habe Schuhe und einen Kinderwagen in den allgemeinen Bereichen der Wohnhausanlage abgestellt. In Anbetracht dieser Feststellung, wurde dem Konsumenten aufgetragen sämtliche Fluchtwege freizuhalten und auch die Nachtruhezeiten einzuhalten. Herr A. war sich jedoch keines störenden Verhaltens bewusst und hat sich dies auch durch seine Nachbarn schriftlich bestätigen lassen. Da er mit seiner Hausverwaltung nicht mehr weiter wusste, wandte sich Herr A. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich sowie seiner Presseabteilung konnte eine Herrn A. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die GESIBA - Gemeinnützige Siedlungs- u. BauAG teilte mit, dass man aufgrund der nun vorliegenden schriftlichen Bestätigung seitens der Nachbarn auf die Einleitung von weiteren Schritten gegen Herrn A. verzichten werde.