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Fertighaus kommt geliefert

Herr S. hat Ende September 2017 ein Living R Haus von dem Unternehmen 7 Wunderhaus GmbH zu einem Fixpreis von ungefähr € 100.000,- inklusive Transport und Montage bestellt. Laut Angaben des Konsumenten verlangt von ihm das Unternehmen jetzt einen zusätzlichen Betrag in Höhe von € 420,- mit der Begründung, dass der Kran länger gebraucht habe. Der Konsument sieht die Sache jedoch so, dass das Haus verkehrt auf den Transporter geladen wurde, wofür er jedoch keine Schuld trägt. Des Weiteren, beschwert sich Herr S. über das nicht funktionierende Cerankochfeld, wo ihn das Unternehmen an den Hersteller verwiesen habe, wobei er der Meinung ist, dass das Unternehmen sein Vertrags- und damit auch sein Ansprechpartner bei Reklamationen ist und nicht der Hersteller. Der Konsument sieht das Unternehmen für alle durchgeführten Einbauarbeiten, sowie für die Einrichtung verantwortlich. Da er mit dem Unternehmen nicht weiter wusste, wandte sich Herr S. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verband Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn S. nur teilweise zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen 7 Wunderhaus GmbH teilt uns mit, dass laut dem mit dem Konsumenten abgeschlossenen Vertrag eine trockene und befestigte Zufahrt für die Abladung des Hauses vereinbart war, was leider nicht eingehalten wurde, weshalb eine Notmaßnahme ergriffen werden musste (das Umdrehen des Hauses vor der Abladung) und diese eben verrechnet wurde. Das mangelhafte Cerankochfeld wurde Herrn S. gutgeschrieben, die Differenz in Höhe von ca. € 280, - müsse er jedoch dem Unternehmen überweisen.