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Ein Problem der Isolierung

Seit Sommer 2015 sei Frau S., zusammen mit ihrem Mann und 6-jährigen Kind Mieter einer von der "EBG - Gemeinnützige Ein- und Mehrfamilienhäuser Baugenossenschaft reg. Gen. m.b.H" verwalteten Wohnung. Laut Angaben der Konsumentin habe sie nach ca. einem halben Jahr feststellen müssen, die Ecken in der Abstellkammer seien mit Schimmel befallen, sie behaupte, das Problem liege an fehlenden Lüftungsanlagen oder der Regen müsse auf die Außenwände einwirken. Frau S. ließ weiter mitteilen, sie habe das Problem ohne Verzögerung der zuständigen EBG Hausverwaltung zur Kenntnis gebracht, ihr wurde gesagt, sie solle öfters lüften. Erst nach Wochen wurde die Konsumentin von einem Vertreter des Unternehmens Porr kontaktiert und am kommenden Tag von zwei Mitarbeiter besucht, die mit Feuchtigkeitsmessgeräten und Wärmebildkameras die Wohnung kontrollierten, ohne jedoch von der Hausverwaltung EBG im Voraus darüber informiert zu werden. Laut dem abgeschlossenen Protokoll konnte die Konsumentin erst im Sommer des kommenden Jahres mit der Behebung des Problems rechnen, es sei ein Problem der Isolierung, die nur beim warmen Wetter beseitigt werden könne. Laut Mitteilung von Frau S. sei das Jahr 2016 vergangen, ohne jedoch sich jemand von der Firma Porr bei denen zu melden und die Familie S. konfrontierte sich wieder mit Schimmel, kurz vor dem Winterbeginn im Jahr 2017. Auf Anrufe des Konsumentin habe das Unternehmen überhaupt nicht reagiert, die Situation habe sich im Winter 2017/2018 verschlechtert, mittlerweile sei auch das Kinderzimmer vom Schimmel betroffen. Frau S. sei über die Gesundheit ihrer Familie sehr besorgt und da sie im Tausch gegen Zahlung einer Miete für eine A Klasse Wohnung, entsprechende Lebensbedingungen erwartet, fordert sie die Behebung des angekündigten Problems, sowie eine Mietsenkung, beziehungsweise eine Entschädigung für das vergangene Jahr. Da sie nicht mehr weiter wusste, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Seitens des Unternehmens EBG- Gemeinnützige Ein- und Mehrfamilienhäuser Baugenossenschaft reg. Gen. m.b.H. habe sich niemand weder telefonisch noch schriftlich oder persönlich bei der Konsumentin gewendet.