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Ein gesicherter Hang?

Ende März 2017 hat Herr S. die Suli Bau GmbH den Auftrag erteilt eine Hangsicherung durchzuführen. Nach einer Kontrolle des Arbeitsinspektors wurden die Bauarbeiten Mitte April 2017 eingestellt. Daraufhin kontaktierte der Konsument das Unternehmen und gab bekannt, dass mehr Säulen im hinteren Bereich der Quelle zur Gewährleistung der Hangsicherung benötigt werden. Ende April 2017 wurde dem Herrn S. seitens seines Nachbarn mitgeteilt, dass der Hang erneut abgerutscht war und ein paar Tage später auch die errichteten Säulen eingestürzt sind. Anfang Mai 2017 gab es ein Treffen zwischen allen Beteiligten, wobei die weitere Vorgehensweise besprochen wurde. Einige Tage später forderte das Unternehmen von dem Konsumenten, laut seinen Angaben, mehr Geld, da anscheinend die Kosten für die Hangsicherung höher ausfallen würden, als ursprünglich kalkuliert. Da Herr S. auf keinen grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen Suli Bau GmbH bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.