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So schaut Hangsicherung aus?

Auf einer Baumesse Ende Oktober 2016 kam Herr S. ins Gespräch mit einem Mitarbeiter des Unternehmens LOWCOSTBAU GMBH. Laut Angaben des Konsumenten begann die Firma, Anfang März 2017, ohne einen schriftlichen Auftrag erhalten zu haben, mit dem Aushub der Baugrube. Als diese ausgehoben, jedoch nicht abgedeckt war, hätte der Mitarbeiter des Unternehmens auf die Anfrage des Konsumenten mitgeteilt, dass eine Abdeckung oder weitere Sicherungsmaßnehmen nicht notwendig seien. Herr S. ließ noch mitteilen, dass nur einen Tag später der Hang zu rutschen begann. Nach ca. vier Tagen sei der Hang noch weiter abgerutscht, woraufhin der Konsument das Unternehmen zur Einstellung der Bauarbeiten aufgefordert hat. Daraufhin wurde geantwortet, dass die Hangsicherung noch durchgeführt werden müsse. Zwar wurden am selben Tag weitere Baggerarbeiten zur Hangsicherung durchgeführt, der Prüfingenieur war mit diesen jedoch nicht einverstanden und habe dem Konsumenten mitgeteilt, dass das Unternehmen LOWCOSTBAU GMBH seiner Meinung nach nicht über die notwendigen Kompetenzen verfüge. Daraufhin haben, laut Angaben des Konsumenten, mehrere Treffen stattgefunden. Bis zuletzt wurde die Hangsicherung durchgeführt, die jedoch am nächsten Tag wieder einbrach. Da Herr S. auf keinem grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn S. zufriedenstellende Lösung erzielt werden, da das Unternehmen LOWCOSTBAU GMBH bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.