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Abrechnung des Baukostenbeitrags

Herr H. hat seinen Mietvertrag (übernommen von seiner Schwester im Jahr 2002) betreffend einer Mietwohnung im 15. Bezirk Wien Ende Februar 2017 gekündigt, wobei er nur einen Betrag in Höhe von ca. € 4.300,- vom seinerseits bezahlten Baukostenbeitrag zurückerstattet bekommen hat. Trotz mehrerer Reklamation konnte der Konsument nicht nachvollziehen, wie die WISEG Wiener Substanzerhaltungsg.m.b.H. & Co KG auf diesen überwiesenen Betrag kam und ersuchte um Zusendung einer Abrechnung des Baukostenbeitrages, jedoch ohne eine zufriedenstellende Antwort zu erhalten. Zusätzlich wurden alle erforderlichen Unterlagen bezüglich einer Überprüfung des Anliegens an das Unternehmen gesandt. Hilfesuchend hat sich Herr H. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen WISEG Wiener Substanzerhaltungsg.m.b.H. & Co KG bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.