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Späte und unvollständige Rückmeldung der Hausverwaltung

Frau B. sei Hauptmieterin einer von der IS Immobilien-Service Ges.m.b.H. verwalteten Wohnung gewesen. Infolge einiger Stemmarbeiten im Erdgeschoss sei eine Leitung beschädigt worden und Wasser in den Keller der Mieterin eingedrungen. Dadurch seien persönliche Gegenstände von Frau B. beschädigt worden und ihr sei ein Schaden in Höhe von € 1.700,- entstanden. Die Mieterin habe sich diesbezüglich mehrmals mit der Hausverwaltung in Verbindung gesetzt und diese habe ihr anfangs zugesichert, dass der Schaden durch die Versicherung gedeckt und die Angelegenheit in Bearbeitung sei. Außerdem sei der Mieterin seitens der Hausverwaltung mitgeteilt worden, sie könne die beschädigten Möbel entsorgen. Daraufhin habe sich die Hausverwaltung nicht mehr gemeldet. Mittlerweile sei Frau B. aus der Wohnung ausgezogen. Sie habe auch nur einen Teil der Kaution zurückerhalten, da ihr ein Schlosstausch beziehungsweise ein fünfter Schlüssel verrechnet worden sei, obwohl sie nie einen fünften Schlüssel bestellt habe. Aus diesen Gründen wandte sich Frau B. an den Konsumentenschutz und ersuchte die Hausverwaltung, ihr den Betrag in Höhe von € 1.700.- als Schadenersatz für den Kellerschaden zu überweisen sowie den Betrag für den Schlosstausch zurückzuerstatten. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Frau B. gefunden werden. Die IS Immobilien-Service Ges.m.b.H. teilte bezüglich des Kellerschadens mit, dass sie eine derartige Aussage, dass die Gegenstände entsorgt werden können, in keinster Weise getätigt habe, dass die Gebäudeversicherung Schäden am Inventar nicht abdecken würde und dass laut dem Mietvertrag jegliche Einlagerungen von Wertgegenständen im Keller auf eigene Gefahr des Mieters erfolgen würden. Bezüglich der Kaution erfolgte leider keine Stellungnahme.