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Hohe Nachforderung erhalten - jedoch unklar wofür!

Seit dem Jahr 1981 sei Herr E. Mieter einer von der Immobilienunternehmen WISEG Wiener
Substanzerhaltungsg.m.b.H. & Co KG verwalteten Wohnung. Herr E. meine, dass die Nebenkosten unangemessen gestiegen seien, zumal sich aus der Betriebskostenabrechnung 2013 für seine Wohnung eine Nachforderung in Höhe von € 380,- ergeben hätte. Die Kosten für die Versicherung und das Hausverwaltungshonorar - wobei die Hausbesorgerin seinen Angaben nach ein sehr hohes Gehalt bezogen habe - seien übermäßig angehoben worden und er könne deren Höhe nicht nachvollziehen. Er sei der Meinung, dass den verbleibenden Mietern der Leerstand angelastet sowie die Instandsetzungen von Wohnungen vor deren Vermietung verrechnet würden. Kulanterweise sei Herrn E. eine Teilzahlung bis Dezember 2014 angeboten worden. Herr E. fühle sich durch das Verhalten des Immobilienunternehmens beziehungsweise die hohen Kosten übervorteilt, da der Mietvertrag im sozialen Wohnbau privatisiert worden sei und er mit den gestiegenen Kosten bei seiner Lebensplanung nicht habe rechnen können. Außerdem sei auch kein Lift vorhanden. Da Herr E. die Angelegenheit nicht habe klären können, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung für Herrn E. gefunden werden. Das Immobilienunternehmen WISEG Wiener Substanzerhaltungsg.m.b.H. & Co KG überprüfte die Angelegenheit und erstattete dem Konsumenten den zu viel verrechneten und bereits bezahlten Betrag in Höhe von € 201,- zurück.