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Möbel durch Schimmel beschädigt.

Herr J. sei Mieter in einem von der Josef Lehner Baugesellschaft m.b.H. verwalteten Wohnung. Vor Einzug hab es seinen Angaben nach einen Rohrbruch gegeben, wobei die Wohnung saniert werden müsste. Ein paar Monate nach seinem Einzug habe sich Schimmel gebildet, welcher seiner Meinung nach Folge des damaligen Rohrbruchs gewesen sei. Herr J. habe den Schimmelbefall gemeldet, jedoch sei das Unternehmen der Verpflichtung diesen zu beseitigen nicht nachgekommen, zudem seien die neuen Möbel vom Schimmel beschädigt worden. Herr J. wollte von dem Unternehmen einen Schadenersatz beziehungsweise Wiedergutmachung in Höhe von € 1.500,-, weshalb er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes wandte. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes wurde die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Konsumenten geklärt. Laut Angaben von Herrn J. wandte sich das Unternehmen Josef Lehner Baugesellschaft m.b.H. an ihn und sie einigten sich auf die Hälfte des als Wiedergutmachung geforderten Betrages.