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Mängel in der Wohnung

Herr P. sei Mieter eines von der Hausverwaltung Dr. Edith Walter verwalteten Wohnung. Obwohl die Wohnung bereits im November 2013 angemietet worden wäre, konnte diese erst ab Februar 2014 aufgrund von Bauarbeiten benutzt werden. Außerdem seien in der Wohnung mehrere Mängel vorhanden gewesen: die Elektro- und die Gasanlage seien nicht fertiggestellt worden, sodass mit der Absperrung gedroht worden wäre, dem Mieter sei kein Energieausweis übergeben worden, die Therme sei vom Rauchfangkehrer nicht freigegeben worden und Herr P. sei auch kein Haustorschlüssel überlassen worden. Außerdem habe Herr P. einen Betrag in Höhe von € 460,- an die Hausverwaltung entrichtet, jedoch habe er keine Aufklärung darüber erhalten. Aus diesen Gründen wandte sich Herr P. an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit geklärt werden. Die Hausverwaltung Dr. Edith Walter habe sich infolge mit Herrn P. in Verbindung gesetzt und die Behebung der Mängel in die Wege geleitet sowie dem Mieter die notwendigen Unterlagen übermittelt.