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Beschädigte Tür durch versuchten Wohnungseinbruch

Herr und Frau P. seien Hauptmieter eines von der Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgesellschaft Schönere Zukunft Ges.m.b.H. verwalteten Wohnung gewesen. Aufgrund eines versuchten Wohnungseinbruches sei die Wohnungstür durch den Täter beschädigt worden, weshalb sich die Mieter an die Hilfe des Konsumentenschutzes wandten und die Hausverwaltung um die Übernahme der Kosten für den Austausch der Wohnungstür ersuchten, da laut dem Mietvertrag die Hausverwaltung für die nicht durch den Mieter verursachten Schäden verantwortlich sei. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Mieter gelöst werden. Gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgesellschaft Schönere Zukunft Ges.m.b.H. setzte sich mit Herr und Frau P. in Verbindung und leitete den Austausch der Wohnungstür in die Wege.