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Vor über 40 Jahren ausgezogen, jedoch Forderung erhalten

Herr P. habe von der Hausverwaltung Wiener Wohnen eine Forderung in Höhe von € 2.450,- erhalten. Laut Angaben des Konsumenten soll es sich dabei um die ehemalige Wohnung seiner verstorbenen Mutter gehandelt haben aus der er bereits im Jahr 1970 ausgezogen sei. Da Herr P. die Forderung seitens der Hausverwaltung nicht nachvollziehen konnte, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Leider konnte trotz Einschreitens des Konsumentenschutzes keine positive Lösung für Herrn P. gefunden werden. Wiener Wohnen habe zwar zur Angelegenheit Stellung bezogen, teilte jedoch mit, dass die Forderung zu begleichen ist, zumal Herr P. und seine Brüder nach dem Tode der Mutter die Mietrechte fortgesetzt haben. Herr P. war jedoch der Meinung, dass die Forderung gegenüber der Verlassenschaft geltend zu machen wäre, da er in der Wohnung seit 40 Jahren nicht mehr gewohnt hätte.


NOCH NICHT VERÖFFENTLICHEN!!!! FALL NOCH IN BEARBEITUNG!