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Reklamation bei Spar

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Die Konsumentin erwarb beim SPAR-Markt am Schottentor (SPAR Österreichische Warenhandels-AG) ein Glas TANN Rindssuppe, welches sie am selben Tag zur Zubereitung eines Gerichts mit weiteren Zutaten (Fleisch von Radatz, Zwiebeln) im Gesamtwert von EUR 75,03 verwendete. Erst beim anschließenden Abwaschen des leeren Glases bemerkte sie erhebliche Bruchstellen und das Fehlen von Glassplittern, weshalb aus Sicherheitsgründen die gesamte zubereitete Speise entsorgt sowie die geplante Essenseinladung abgesagt werden musste. Nachdem eine anfängliche Reklamation der Konsumentin seitens des SPAR Service Teams abgelehnt worden war – mit der Begründung, ein Loch im Unterboden hätte zu einem vorzeitigen Auslaufen der Suppe führen müssen und die Schadensmeldung sei erst Tage später eingegangen, wandte sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen der Konsumentin der betreffenden SPAR Filiale nochmals ausführlich dar:   die erneute Prüfung des Sachverhalts auf Basis der nachgereichten Bilddokumentation  erga beine fachliche Einschätzung als lokaler Abplatzer durch mechanische Einwirkung ohne eindeutigen Nachweis des genauen Schadenszeitpunkts. Unabhängig von dieser sachlichen Bewertung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erklärte sich die SPAR Österreichische Warenhandels-AG im Sinne einer kulanten und kundenorientierten Lösung bereit, die entstandenen Folgekosten in voller Höhe von EUR 75,03 einmalig in Form eines SPAR-Wertgutscheins zu ersetzen, was die Konsumentin zur Beilegung der Differenzen gerne akzeptierte