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Unklare Behandlungskosten konnten zufriedenstellend geklärt werden

Frau B. begab sich zur kieferorthopädischen Behandlung in die Praxis von Frau Dr. Schustereder, wobei vereinbart wurde, einen Heilkostenplan zu erstellen. Dieser sollte über die Dauer von 3 Jahren laufen, wobei das dritte Jahr nach Absprache stattfinden sollte. Daher war die Konsumentin auch sehr erstaunt, als sie gleich im Anschluss an die Zahlungen für das zweite Behandlungsjahr die Rechnung für das dritte Jahr erhielt, hatte sie doch die Zahnarztpraxis in dem Zeitraum gar nicht aufgesucht. Da sie sich keiner Schuld bewusst war, wandte sich Frau B. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich Dank der Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte für Frau B. eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Dr. Schustereder erklärte auf Nachfrage durch ihre rechtsfreundliche Vertretung, dass sie mit Frau B. eine kieferorthopädische Behandlung über den Zeitraum von 3 Jahren vereinbart habe, wobei das Pauschalhonorar dafür in 3 Jahresraten beglichen werden sollte. Im Sinne der Patientenzufriedenheit zeigte sich Dr. Schustereder aber bereit, die 3. Teilrechnung zu stornieren, da Frau B. keine weiteren Behandlungstermine in Anspruch genommen hatte.