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Kein Vertrag - Rechnung erhalten!

Gegenüber Herrn M. sei seitens der Air Photo GmbH mit Schreiben vom 20.08.2014 eine Forderung in Höhe von € 311,- geltend gemacht worden. Ein Mitarbeiter des Unternehmens habe den Konsumenten zu Hause aufgesucht und habe ihm ein Luftbild angeboten. Laut Angaben des Herrn M. habe er dieses Angebot abgelehnt und keinen Vertrag mit der Air Photo GmbH abgeschlossen. Der Konsument habe die Forderung des Unternehmens nicht nachvollziehen und die Angelegenheit nicht selbst klären können, weshalb er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz wandte. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine Lösung gefunden werden. Anfangs bezog ein von der Air Photo GmbH beauftragtes Inkassounternehmen Stellung zur Angelegenheit und gab an, dass das Unternehmen die Forderung als berechtigt ansehe. Schließlich gab das Inkassounternehmen die Forderung jedoch an die Air Photo GmbH ab und nahm den Akt außer Evidenz. Seitens der Air Photo GmbH erfolgte bedauerlicherweise keinerlei Rückmeldung.