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Power-Plate Training und dessen gesundheitlichen Folgen!

Frau G. hat mit die "CVS Fitness GmbH" eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Die Konsumentin verspürte nach den Power-Plate Trainings Schmerzen und holte sich fachärztlichen Rat ein. Infolgedessen wurde Frau G. von weiteren Power- Plate Trainings nachdrücklichst, mit der Begründung, dass es zu zukünftigen körperlichen Schäden führen könne, abgeraten. Aus diesen Gründen wandte sich die Konsumentin an die Hilfe des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und ersuchte das Unternehmen, die außerordentliche Kündigung anzuerkennen. Trotz Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seiner Presseabteilung konnte die Angelegenheit nicht zur Zufriedenheit von Frau G. gelöst werden. Die "CVS Fitness GmbH" war zwar bereit, den Vertrag aus Kulanz aufzulösen, eine Rückerstattung der bezahlten Beträge wurde jedoch ausgeschlossen.