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Durch die Gestaltung der Webseite in die Irre geführt

Herr W. habe von dem Unternehmen Lux International Sales ApS eine Forderung in Höhe von € 35,- erhalten. Der Konsument habe sich auf der Webseite des Unternehmens lediglich über ein Produkt informiert, jedoch habe er sich ungewollt angemeldet, da er durch die Gestaltung der Webseite in die Irre geführt worden wäre. Herr W. habe weder etwas bestellt noch erhalten. Außerdem hätte der Konsument keine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten. Diesbezüglich habe sich Herr W. an das Unternehmen per E-Mail gewandt, da seitens des Unternehmens kein Telefonservice angeboten werde, jedoch ohne eine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten zu haben beziehungsweise seien ihm lediglich zwei Möglichkeiten angeboten worden, entweder eine polizeiliche Anzeige zu erstatten oder ein von dem Unternehmen an ihn verschicktes Formular auszufüllen. Aus diesem Grund wandte sich Herr W. hilfesuchend an den Konsumentenschutz und ersuchte das Unternehmen das Anliegen zu überprüfen beziehungsweise sämtliche Forderungen gegen ihn auszubuchen und seine persönlichen Daten zu löschen. Durch das Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Konsumenten gelöst werden. Das kundenfreundliche Unternehmen Lux International Sales ApS ist davon ausgegangen, dass die Angaben von Herrn W., keine Ware erhalten zu haben, richtig gewesen sind und hat aus Kulanz die Rechnung gegen Herrn W storniert.