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Diebstahl der Bankomatkarte

Frau B. sei ihre Handtasche samt Inhalt gestohlen worden. Laut Angaben der Konsumentin sei umgehend nach dem Diebstahl ein Betrag in Höhe von insgesamt € 2.580,- abgehoben worden. Frau B. wandte sich mehrmals an das Bankinstitut, "Bawag P.S.K.," gewandt, jedoch stets mit einer negativen Rückmeldung. Frau B. könne ihren Angaben nach jedoch kein Verschulden angelastet werden, da sie die Codes weder in der Geldbörse noch in der Handtasche aufbewahrt habe und der Täter daher auf anderem Wege an die Codes gekommen sein müsse. Da Frau B. nicht nachvollziehen habe können weshalb die "Bawag P.S.K" den Schaden nicht ersetzten habe wollen, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Frau B. gefunden werden. Die "Bawag P.S.K" war bedauerlicherweise nicht bereit den Schaden zu ersetzen, jedoch konnte in Zuge der Recherche nicht bestätigt werden, dass der PIN-Code auf der Karte gespeichert wäre und daher von dieser ausgelesen werden könnte.