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Probeexemplar bestellt, Abo erhalten

Frau F. habe von dem Unternehmen Daten Info Service Eibl GmbH eine Forderung in Höhe von € 237,- erhalten. Die Konsumentin habe telefonisch ein Probeexemplar bestellt, wobei sie festgestellt habe, dass ihr jedoch mehrere Ausgaben zugestellt worden seien. Sie hätte die information erhalten, dass sie einen Vertrag mit dem Unternehmen Daten Info Service Eibl GmbH abgeschlossen habe. Da ein Abo allerdings nie gewünscht gewesen sei, wandte sich Frau F. an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit von Frau F. gelöst werden. Daten Info Service Eibl GmbH habe den Vertrag storniert und die Forderung gegen sie ausgebucht.