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Power Platte Training auf der Rüttelplatte - gesundheitsgefährdend!

Frau P. habe bei CVS Fitness GmbH einen Vertrag für einen Power Platte Training abgeschlossen, welches sie aufgrund gesundheitlicher Beschwerden kündigen wollte. Laut ihren Angaben sei sie mit der Erstbetreuung unzufrieden gewesen bzw. habe sich ihr gesundheitlicher Zustand (Hüftoperation) durch das Training nicht verbessert, sondern verschlechtert. Trotz Offenlegung ihres gesundheitlichen Zustandes und Zusendung ärztlicher Unterlagen habe das Fitnessunternehmen versucht, Geld von Ihrem Konto einzuziehen. Hätte die Konsumentin bei der Erstbetreuung gewusst, dass das Training für ihre Gesundheit gefährlich sei, hätte sie keinem Vertragsabschluss zugestimmt. Hilfesuchend wandte sich Frau P. an den Konsumentenschutz.
Nach Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung erreicht werden: der Fitnessvertrag wurde als nichtig betrachtet und bestehende Forderungen ausgebucht.