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Reisestorno / Neckermann Reisen

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Der Konsument forderte aufgrund unklarer Kommunikation und hoher Stornogebühren bei der Absage einer Abu-Dhabi-Reise für den Reisezeitraum vom 03.06.2026 bis 25.06.2026 eine Überprüfung der Stornobedingungen des Reiseveranstalters. Da es sich vertraglich nicht um eine Pauschalreise, sondern um reine Hotelbuchungen mit Eigenanreise handelte, fielen durch die verspätete Stornierung unmittelbar vor Reisebeginn regulär höhere Stornokosten an. Da sich der Konsument nicht mit den erhöhten Sornokosten abfinden wollte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen des Konsumenten ausführlich dar. Nach Intervention einigte man sich darauf, dass der Reiseveranstalter Neckermann Reisen aus Kulanz die Stornogebühren rückwirkend auf den Satz der ersten Anfrage vom März 2026 in Höhe von 25 % (insgesamt 1.461,00 EUR) begrenzte. Nach der entsprechenden Erstattung und Auszahlung des Differenzbetrages bestätigte der Konsument am 31.08.2026 den vollständigen Erhalt aller angekündigten Zahlungen und erklärte den Fall somit als einvernehmlich und offiziell abgeschlossen.