Nach dem Kauf eines Tickets für die Affordable Art Fair Vienna inklusive einer zusätzlichen Gebühr für eine Ticketversicherung sah sich eine Konsumentin aufgrund einer plötzlichen Erkrankung gezwungen, die Veranstaltung abzusagen, woraufhin sie über den zuständigen Zahlungsdienstleister eine Rückerstattung beantragte. Der Dienstleister forderte daraufhin die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung, die bescheinigen sollte, dass die Konsumentin am Veranstaltungstag tatsächlich nicht in der Lage war, die Messe zu besuchen. Die Konsumentin lehnte dies jedoch ab, da sie eine rückwirkende Krankmeldung für unmöglich hielt und zudem die Weitergabe sensibler medizinischer Daten an einen privaten Ticket- bzw. Refund-Dienstleister als höchst problematisch erachtete, während gleichzeitig unklar blieb, wofür die separat bezahlte Versicherungsgebühr überhaupt erhoben wurde, wenn die Rückabwicklung dennoch an solch strikte Bedingungen geknüpft ist. Da erste direkte Kontaktaufnahmen mit der Affordable Art Fair unbeantwortet blieben und zudem auf der offiziellen Website kein den österreichischen Vorschriften entsprechendes, leicht auffindbares Impressum bereitgestellt wurde, wandte sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Nach der erfolgreichen Intervention des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteileung reagierte der Veranstalter schließlich, entschuldigte sich für die entstandene Verzögerung und wies den Ticketprovider Paylogic/See Tickets an, die Rückabwicklung umgehend einzuleiten. Die Konsumentin bestätigte abschließend den erfolgreichen Erhalt des Geldes, womit das Verfahren nach dem erfolgreichen Einsatz für die Rechte der Konsumenten positiv abgeschlossen werden konnte.