Nachdem der Konsument am 9. März 2026 auf der Bahnstrecke von Linz zum Flughafen Wien im Zug RJX669 trotz des Besitzes einer gültigen Fahrkarte für die 1. Klasse aufgrund eines dringenden Telefonats das Ticket bei einer Zweitkontrolle nicht unmittelbar vorzeigen konnte und die Zugbegleiterin das Ende des Gesprächs nicht abwartete, wurde ohne vorherige Kontaktaufnahme seitens der ÖBB eine Inkassoforderung des Büros Inko in Höhe von 245,40 EUR an den langjährigen Stammkunden übermittelt, woraufhin dieser unter Verweis auf den erbrachten Beförderungsnachweis die sofortige Stornierung verlangte. Da diesem Anliegen nicht nachgekommen wurd und der Konsument diese Forderung für nicht gerechtfertigt hielt, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich .
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten sowohl den ÖBB als auch den Inkassobüro die Einwände des Konsumenten dar und reklamierten die Forderung als nicht gerechtfertigt. Dies führte dazu, dass der ÖBB-Kundinnenservice den Sachverhalt überprüfte, die fälschlicherweise ausgestellte Fahrgeldnachforderung in Absprache mit der zuständigen Fachabteilung vollständig auflöste und offiziell bestätigte, dass für den Betroffenen keinerlei weitere Kosten oder Verpflichtungen aus diesem Vorfall resultieren.