Die Konsumentin buchte für sich, ihren Ehemann und ihre Tochter eine Flugreise von Wien nach Neapel und zurück über das Online-Portal Bravofly buchte. Da der Ehemann den Hinflug am 27.03. nicht antrat, da er sich bereits vor Ort befand, stornierte die Fluggesellschaft Austrian Airlines (AUA) automatisch auch den Rückflug am 06.04. für diesen Passagier. Trotz mehrfacher Kontaktversuche der Konsumentin mit dem Kundenservice von Bravofly und dem Hinweis der AUA auf einen Anspruch auf Erstattung der Steuern und Gebühren, gestaltete sich der Prozess als äußerst schwierig. Die Konsumentin erhielt mehrfach nicht funktionierende Links zur Abwicklung der Rückerstattung und wurde mit Geschäftsbedingungen konfrontiert, die eine Link-Gültigkeit von lediglich einer Stunde vorsahen, was die Konsumentin als unzumutbar ablehnte. Zur Sicherstellung der Rückreise musste zudem ein Ersatzflug für 164 Euro bei einem anderen Anbieter gebucht werden. Das Unternehmen lastminute.com, zu dessen Marken Bravofly gehört, reagierte auf die Beschwerde mit dem Hinweis auf seine reine Vermittlerrolle. Es wurde jedoch mitgeteilt, dass man nach Prüfung mit dem Fluganbieter die Erstattung der nicht genutzten Steuern und Taxen beantragt habe. Da die Konsumentin zumindest alle Steuern und Taxen für diese Flüger retourniert haben wollte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich .
Der Konsumenten Schutz Verband Österreich und seine Presseabteilung haben das Unternehmen mit dem Anliegen der Konsumentin konfrontiert. Daraufhin erklärte sich das Unternehmen bereit, aus Kulanz auf die üblichen Bearbeitungsgebühren gemäß den AGB zu verzichten und den Betrag in Höhe von 64,19 Euro bereits vorab auf die ursprüngliche Zahlungsart zu erstatten, noch bevor die Zahlung seitens der AUA eingegangen sei. Mit dieser Gutschrift betrachtet das Unternehmen die Angelegenheit aus rechtlicher Sicht als erledigt.