Eine Anfang Januar 2026 über das Online-Portal Booking.com von der Konsumentin durchgeführte Flugbuchung nach Brasilien wurde durch den Anbieter einseitig annulliert. Trotz intensiver Bemühungen der Konsumentin, die bereits am 25. Februar 2026 per E-Mail über die Stornierung informiert wurde, verweigerte das Portal von Booking.com zunächst eine adäquate Umbuchung oder die Bereitstellung eines gleichwertigen Alternativfluges und verwies stattdessen lediglich auf eine Rückerstattung des gezahlten Betrages. Da die Reise jedoch detailliert geplant war und durch eine Neubuchung erhebliche Mehrkosten für Flüge und Unterkünfte entstanden wären, forderte die Konsumentin unter Berufung auf geltende Fluggastrechte primär die Wiederherstellung der ursprünglichen Flugverbindung oder einen Ersatzflug ohne Aufpreis ein. Nach mehrfacher Ablehnung ihrer Anfragen durch den Support von Booking.com und widersprüchlichen Aussagen zur Bearbeitung der Rückerstattung im Zeitraum zwischen März und April 2026 wandte sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten Booking.com die Situation der Konsumentin ausführlich dar. Am 13. April 2026 konnte die Konsumentin bestätigen, dass die ursprünglich annullierten Flüge durch den Anbieter vollständig wiederhergestellt wurden und nun wie geplant stattfinden können, ohne dass ein finanzieller Verlust oder zusätzliche Kosten durch die Annullierung entstanden sind. Die Konsumentin bedankte sich für die rasche und professionelle Hilfe durch den Konsumentenschutz Verband Österreich.