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Erfolgreiche Reklamation nach Mängeln an Sportschuhen

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Der Konsument erwarb vor kurzer Zeit neue Sportschuhe beim Unternehmen JD Sports Fashion AT GmbH, an denen bereits nach kurzer, bestimmungsgemäßer Nutzung ein offensichtlicher Mangel auftrat. Beim Versuch, das gesetzliche Gewährleistungsrecht in der Filiale geltend zu machen, stieß der Konsument auf erheblichen Widerstand. Das Personal lehnte den Anspruch mit der Begründung ab, der Schaden liege am persönlichen Gang des Käufers. Im weiteren Verlauf der Kommunikation wurde der Umgangston seitens der Mitarbeiter als unhöflich und einschüchternd empfunden, wobei der Konsument sogar zum Verlassen des Geschäfts aufgefordert wurde. Da der Konsument sich nicht damit abfinden wollte, dass ein Sportschuh nach kürzester Zeit kaputt und nicht ausgetauscht wird, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung wandten sich in einem formellen Schreiben mit dem Anliegen des Konsumenten an die JD Sports Fashion AT GmbH, wobei insbesondere auf die pauschale Ablehnung des Gewährleistungsanspruchs ohne sachliche Prüfung hingewiesen wurde. Daraufhin reagierte die JD Sports Fashion AT GmbH schriftlich und lenkte ein. Das Unternehmen sicherte zu, das Problem zu lösen, und bot die Rücknahme des betroffenen Artikels sowie einen Umtausch direkt vor Ort in der Filiale an. Damit konnte die Angelegenheit im Sinne des Konsumentenschutzes positiv abgeschlossen werden.