Der Konsument buchte über das Portal Bravofly einen Flug von Zakynthos nach Wien, der am 30. August 2025 kurzfristig von der Fluggesellschaft Wizz Air annulliert wurde, woraufhin er und seine sechs Mitreisenden ohne Unterstützung oder Ersatzangebote am Flughafen verblieben. Nach erfolglosen Kontaktversuchen organisierte der Konsument eigenständig Ersatzflüge für den Folgetag sowie eine Notunterkunft im ursprünglichen Hotel und forderte anschließend die Erstattung der entstandenen Mehrkosten in Höhe von 3.788,96 Euro sowie eine zusätzliche Ausgleichszahlung. Um diese Rückerstattung in vollem Umfang zu erlangen, wandte sich der Konsument an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen dem Unternehmen ausführlich dar: In ihrer Stellungnahme vertritt die BravoNext S.A. zwar die Ansicht, lediglich als Vermittlerin agiert zu haben und verweist für die Ausgleichszahlungen direkt an die Fluggesellschaft, hat sich jedoch bereit erklärt, die nachgewiesenen Zusatzkosten für Flug und Hotel vollständig zu übernehmen.Darüber hinaus bot das Unternehmen dem Konsumenten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Betrag von 500,00 Euro als freiwillige Kulanzleistung an, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.