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Außerordentliche Kündigung nicht akzeptiert

Gegenüber Frau T. sei seitens einer Rechtsanwaltskanzlei im Namen von KONTAKT - die Partnervermittlung eU eine Forderung in Höhe von € 2.034,- geltend gemacht worden. Die Konsumentin habe aufgrund der Unzufriedenheit mehrmals versucht den Vertrag mit KONTAKT - die Partnervermittlung eU vorzeitig außerordentlich aufzukündigen, jedoch ohne eine positive Rückmeldung erhalten zu haben. Die Konsumentin habe keinerlei passende Partnervorschläge bzw. nur ungültige Telefonnummern erhalten. Des Weiteren sei Frau T. ab Januar 2015 ins Ausland versetzt worden, wobei der Vertrag nicht mehr gewünscht gewesen sei. Die Konsumentin habe für die schnellstmögliche Bereinigung des Anliegens bzw. Auflösung des Vertrages eine Zahlung in Höhe von € 860,- geleistet. Hilfesuchend wandte sich Frau T. an den Konsumentenschutz. Leider konnte trotz Einschalten des Konsumentenschutzes keine einvernehmliche Lösung gefunden werden. KONTAKT - die Partnervermittlung eU habe die geleistete Zahlung der Konsumentin nicht anerkannt und vertrat die Meinung, dass sämtliche vertragsgemäß obliegende Leistungen stets ordnungs- und vereinbarungsgemäß erbracht wurden, wobei ein Entgegenkommen nicht möglich sei.