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Reklamation eines Pullovers von Ralph Lauren wegen Materialfehler

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Der Konsument erwarb am  17.12.2025 bei der Peek & Cloppenburg B.V. & Co. KG einen ecrufarbenen Pullover von Ralph Lauren für rund €  100,- (€ 225,- vor Reduktion). Trotz strikter Einhaltung der Pflegeanleitung (30 Grad Handwaschprogramm laut Etikett) in einer hochwertigen Miele-Waschmaschine lief das Textilstück nach der ersten Wäsche massiv ein und ist seither nicht mehr tragbar. Der Kundenservice von Peek & Cloppenburg bestätigte telefonisch am 18.12. 2025 die Reklamationswürdigkeit. In der Filiale wurde dem Konsumenten von einer Mitarbeiterin berichtet, dass bereits ein identischer Fall bei einer anderen Kundin vorlag, was einen Materialfehler untermauert. Dennoch wurde das Anliegen des Konsumenten vor Ort am Infopoint sowie durch die Abteilungsleiterin in einem unangemessenen, teils bloßstellenden Tonfall mit der Begründung abgewiesen, er hätte den Pullover zu heiß gewaschen oder das Stück gar nicht in die Maschine geben dürfen. Da sich der Konsument bei der Wäsche exakt an die Herstellerangaben gehalten hatte, ihm jedoch eine (kulante) Lösung verweigert wurde, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten dem Unternehmen das Anliegen des Konsumenten ausführlich dar. Kurz darauf erfolgte seitens der Assistentin der Geschäftsleitung des Unternehmens ein äußerst freundliches Schreiben  in dem bestätigt wurde, dass das Unternehmen nach eingehender interner Prüfung zum Ergebnis gelangt sei, dass  dem Konsumenten bezüglich des „Einlaufens“ des Pullovers kein Verschulden vorwerfbar ist. Die Geschäftsleitung distanziert sich deutlich von der ursprünglichen Ablehnung im Store: „Dass die Reklamation im Store zunächst nicht akzeptiert wurde, entspricht keinesfalls unserem Anspruch an Produktqualität sowie an einen kundenorientierten und fairen Umgang mit Reklamationen. Für das Verhalten unserer Mitarbeiterinnen im Store möchten wir uns in aller Form entschuldigen. Wir bedauern sehr, dass dem Kunden dadurch zusätzliche Unannehmlichkeiten entstanden sind.“ Das Unternehmen betonte zudem, dass der Vorfall intern aufgearbeitet wurde, um die MitarbeiterInnen erneut auf eine korrekte und kulante Abwicklung von Reklamationen hinzuweisen und vergleichbare Situationen künftig zu vermeiden. Der Konsument zeigte sich über dieses Ergebnis äußerst zufrieden. Gerne akzeptierte er das Angebot seitens des Unternehmes.