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Rücktritt von Fitnessvertrag

Am 13.01.2012 habe Frau K. einen Fitnessvertrag mit CVS Fitness GmbH (auch als "LifeStyle Ladies" bekannt) abgeschlossen. Die Konsumentin habe am 30.07.2014 den Vertrag schriftlich außerordentlich gekündigt, da der Standort in der Filiale, in der sie trainiert habe, per 31.07.2014 aufgegeben worden sei, wobei Frau K. andere Standorte wegen langen Anfahrtszeiten bzw. schlechter Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch nehmen konnte bzw. für sie dies nicht zumutbar gewesen sei. Die Konsumentin hätte sich daraufhin an CVS Fitness GmbH gewandt, wobei das Unternehmen ihr mitgeteilt habe, dass eine vorzeitige Vertragsauflösung nicht gerechtfertigt sei und der Vertrag regulär enden werde. Frau K. konnte die Weigerung des Unternehmens, den Vertrag aufzulösen, nicht nachvollziehen. Da Frau K. die Angelegenheit nicht klären konnte, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung für Frau K. gefunden werden. CVS Fitness GmbH war bereit den Vertrag zu stornieren, sodass die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin gelöst wurde.