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Unzureichende Rückerstattung für Warenretoure

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Die Konsumentin hatte beim Unternehmen Bellesofie.de  einen Skianzug bestellt. Erst nach dem Erhalt der Lieferung stellte die Konsumentin fest, dass der Artikel für sie zu klein war. Die Konsumentin meldete daraufhin dem Unternehmen, dass sie die Ware zurückschicken würde und dafür das Geld zurück erhalten möchte. Das Problem dabei war, dass das Unternehmen eine Wiedereinlagerungsgebühr von rund 25 % vom Erstattungsbetrag einbehalten wollte. Obwohl die Konsumentin bereit war, die gesamten Rück-Versandkosten zu übernehmen, würde das Unternehmen diese 25 % als Wiedereinlagerungsgebühr von der Gesamtsumme des Erstattungsbetrages abziehen. Da die Konsumenten nicht zu akzeptieren bereit war, dass ihr nicht der ganze Betrag bei Retounierung erstattet wird, wandte diese sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen der Konsumentin dem Unternehmen Bellesofie.de dar. Aus der Rückmeldung des Unternehmens ergab sich, dass sich der Fall für Unternehmen  anders als für die Konsumentin darstellte: Das Unternehmen teilte mit, dass es die von der Konsumentin angekündigte Rücksendung nie erhalten hätte. Deshalb wäre man aus Kulanz wäre bereit, nur 30 % des Erstattungsbetrages zu bezahlen. Die Konsumentein akzeptierte letztlich dieses Angebot.