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War der Mangel vorhanden oder ist es nachher entstanden?

Frau G. habe in Oktober 2014 ein Hemd und eine Krawatte von dem Unternehmen Gloriette Bekleidungswerk GmbH gekauft. Am Abend habe sie festgestellt, dass auf der Vorderseite des Hemdes ein Riss befinde. Die Konsumentin habe beim Unternehmen das Hemd austauschen lassen wollen, jedoch sei der Austausch verweigert worden. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat das Unternehmen die Beanstandungen der Konsumentin abgelehnt, da beim Kauf kein Riss vorhanden war, jedoch aus Kulanz sowohl die Krawatte als auch das Hemd zurückgenommen und den Kaufpreis zurück erstattet.