• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Zahlungsaufforderung für nicht zugestellte Waren

news-details

Die Konsumentin hatte bei der Zara - Fashion Retail, S.A unterschiedliche Waren im Wert von rund € 710.-  bestellt. Seitens Zara - Fashion Retail, S.A  wurde ihr mitgeteilt, dass die Waren in drei unterschiedlichen Paketen zugestellt werden würden. Von der österreichischen Post AG erhielt Frau N.  lediglich eine einzige Zustellbenachrichtigung mit dem Vermerk, dass ein(einziges) Paket in der Empfangsbox hinterlegt worden wäre. In dem einen zu gestellten Paket war doch nur eine einzige Jacke im Wert von rund € 50,-  enthalten, .die übrigen beiden angekündigten Pakete erhielt die Konsumenten nie zugestellt. Die Konsumenten versuchte mehrfach mit dem Unternehmen Kontakt aufzunehmen, um die Angelegenheit aufzuklären. Zwar wurde die Konsumenten an die jeweilig zuständigen Fachabteilung weitergeleitet, dort konnte sie jedoch ihre Anliegen nicht mitteilen, da nur ein automatisierter Chat eingerichtet war, der nicht auf die (individuellen) Anliegen der Konsumenten eingehen konnte. Deshalb erstatte dir die Konsumenten auch Anzeige bei der Polizei, wo ihr mitgeteilt wurde, dass gerade in der Vorweihnachtszeit viele der  Zustellbenachrichtigungen mit Zugangscode zur Abholbox aus den Postfächern gestohlen werden würden. Dies konnte jedoch im gegenständlichen Fall nicht nachgewiesen werden. Da die Konsumenten nicht bereit war, für Artikel zu zahlen, die  nicht zugestellt wurden, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Problem der Konsumentin sowohl der österreichischen Post AG als auch der Zalando Fashion Retail S A dar, und ersuchten beide Unternehmen um eine Lösung -  nämlich entweder die ausständigen Artikel der Konsumentin zuzustellen oder einen Zahlungserlass der offenen Forderung. Lediglich von Zara - Fashion Retail, S.A  erfolgte eine Rückmeldung mit dem Hinweis, dass es Ziel des Unternehmens wäre, Kunden ein hohes Service Niveau zu bieten. Im konkreten Einzelfall wäre dies leider nicht gelungen, weshalb man, obwohl das Geschehene außerhalb der Kontrolle des Unternehmens gelegen wäre – sich mit der Konsumentin direkt in Verbindung setzen würde, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Einige Tage später erfolgte seitens der Konsumentin die Rückmeldung, dass ihr Anliegen positiv gelöst wurde.