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Riesenraddinner mit Tücken

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Herr D. buchte über die Plattform Mydays beim Zum Riesenrad Cafe-Restaurant ein Riesenraddinner und zusätzlich 50 Rosen zum 50. Geburtstag seiner Gattin. Der erste Termin am am 26.11.1021 wurde wegen des Lockdowns abgesagt. Den zweiten Termin am 9.4.2022 konnte der Konsument nicht wahrnehmen, da sein Impfzertifikat abgelaufen war. Herr D. musste deshalb kurzfristig den Tag davor absagen und konnte sich zumindest die Rosen am nächsten Tag abholen. Zwei Tage später erhielt der Konsument eine Zahlungsaufforderung für die Stornogebühr von 100% - mit der Nachricht, dass das Dinner bereits angeliefert gewesen wäre und entsorgt werden musste. Da der Konsument nicht nachvollziehen konnte, warum ihm das Dinner nicht mitgegeben worden war - und zwei Flaschen Wein sowie Mineralwasser - wandte dieser sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Leider führten die Vermittlungsversuche des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung zu keinem für Herrn D. befriedigendem Ergebnis: Das Zum Riessenrad Cafe-Restaurant lehnte jedes Entegegnkommen mit der Begründung ab, dass die Stornierung äußerst kurzfristig erfolgt wäre (am Abend vor der Veranstaltung) und dass der Konsument Speisen und Getränke hätte haben können, wenn er - etwa beim Abholen der Rosen - den Wunsch danach geäußert hätte.