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kostenfreies Probetraining v.s. bindender Vertrag

Frau D. sei unter Hinweis auf ein kostenfreies Probetraining in die Unternehmensräumlichkeiten gelockt worden, wo sie in Folge aufgefordert wurde, eine Vereinbarung zu unterzeichnen. Laut Angaben der Konsumentin habe sie nach Durchführung des Trainings keine Interesse mehr gehabt und das Training nicht mehr in Anspruch nehmen wollen. Erst nach Erhalt der dritten Mahnung sei der Konsumentin zur Kenntnis gebracht worden, dass sie einen gültigen und bindenden Vertrag bei der Erstbetreuung abgeschlossen habe. Da kein bindender Vertrag erwünscht gewesen sei, habe sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz gewandt. Nach dem Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, und zwar, CVS Fitness GmbH hat auf Kulanz den Vertrag aufgelöst und die offene Forderung ausgebucht.