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Mitgliedsvereinbarung nicht leistbar

Im Oktober 2014 habe Frau W. eine Mitgliedsvereinbarung mit dem Unternehmen INJOY Wien - Fitnesscenter Erdberg Betriebs GmbH abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin sei sie überredet worden, eine Vereinbarung zu unterzeichnen, jedoch habe sie zwei Tage danach ihren Rücktritt schriftlich erklärt, da ein Training nie erwünscht gewesen sei und es zudem für sie nicht leistbar gewesen sei. Frau W. habe jedoch keine positive Rückmeldung seitens INJOY Wien - Fitnesscenter Erdberg Betriebs GmbH erhalten, weshalb sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes in dieser Angelegenheit wandte. Die Konsumentin teilte dem Unternehmen mit, dass sie Bezieherin einer Invaliditätspension sei und daher finanziell und gesundheitlich angeschlagen. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes teilte das Unternehmen Wien - Fitnesscenter Erdberg Betriebs GmbH mit, dass es angesichts der Uneinbringlichkeit der rechtmäßigen Forderung, davon absieht weitere rechtliche Schritte gegen Frau W. zu veranlassen und den Mahnverfahren kulanterweise vorerst ruhend stellt, jedoch darauf hingewiesen, dass die Konsumentin keinen
rechtserheblichen Einwand vorbringen konnte und auch Leistungen im Wert von mehreren Hundert Euro konsumiert hat ohne diese jemals bezahlt zu haben.