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Anzahlung nach Absage der Hochzeit wegen Covid-19 nicht zurück erhalten

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Frau K. und ihr Verlobter mieteten im Rahmen der geplanten Hochzeitsfeier einen Saal samt Zubehör (Film, Orchester et.) bei Mozaik Festsaal und Eventcenter und leisteten dafür eine Anzahlung von € 500,-. Die ursprünglich für September 2020 geplante Hochzeit musste auf Grund von Covid-19 Maßnahmen auf November 2020 verschoben werden, wobei auch zu diesem Termin wiederum wegen Covid-19 Maßnahmen die Hochzeit nicht stattfinden konnte. Der Aufforderung, die bereits geleistete Anzahlung von € 500,- zurückzuzahlen, wurde seitens Mozaik Festsaal und Eventcenter nicht entsprochen, weshalb sich Frau K. an den Konsumentenschutz Verband Österreich wandte.

Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Konsumentin zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In einer ersten Stellungnahme hat das Unternehmen Mozaik Festsaal und Eventcenter mitgeteilt, dass man Frau K. nicht als Kunden führt. Nach einer Klarstellung seitens der Konsumentin, dass die Bestellung durch ihren nunmehrigen Ehemann, den Herrn A. erfolgte, hat das Unternehmen bis Redaktionsschluss keine weitere Stellungnahme abgegeben.