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Abstecher zum Training

Frau W. habe im Dezember 2013 mit dem Unternehmen CVS Fitness GmbH einen Nutzungsvertrag in der Filiale in Gutramsdorf abgeschlossen. Da diese Filiale im Mai 2014 geschlossen worden sei, habe die Konsumentin die Leistungen des Unternehmens einen Monat lang in der Filiale in Mödling in Anspruch genommen. Da für Frau W. der Weg dorthin auf lange Sicht jedoch nicht zumutbar gewesen beziehungsweise der damit verbundene Zeitverlust unangemessen gewesen sei, ersuchte sie das Unternehmen den Vertrag rückwirkend ab Ende Mai 2014 aufzulösen und die zu viel bezahlten Beträge zurückzuerstatten. Das Unternehmen weigerte sich jedoch beziehungsweise war zu keiner Lösung bereit, weshalb sich die Konsumentin an die Hilfe des Konsumentenschutzes wandte. Trotz der Intervention des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Frau W. gefunden werden. CVS Fitness GmbH war bedauerlicherweise nicht bereit zur Angelegenheit Stellung zu beziehen.