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Weiter Weg zum Training

Frau W. habe von dem Unternehmen CVS Fitness GmbH eine Forderung in Höhe von € 140.- erhalten, welche die Konsumentin bezahlt habe, da sie sich unter Druck gesetzt gefühlt hatte. Frau W. habe im Dezember 2013 mit dem Unternehmen einen Nutzungsvertrag in der Filiale in Gutramsdorf abgeschlossen, jedoch sei diese im Mai 2014 geschlossen worden. Der Weg in die Filiale in Mödling sei für Frau W. nicht zumutbar gewesen beziehungsweise sei der damit verbundene Zeitverlust unangemessen hoch gewesen, sodass sie das Unternehmen um die rückwirkende Auflösung des Vertrages und Rückerstattung der zu viel bezahlten Beträge ersuchte, jedoch ohne Erfolg, weshalb sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes wandte. Trotz Intervention des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für die Konsumentin gefunden werden. CVS Fitness GmbH war bedauerlicherweise nicht bereit Stellung zur Angelegenheit zu beziehen oder Frau W. entgegenzukommen.