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Kein Vetrag, jedoch Forderung erhalten?

Herr S. habe seitens B2B Technologies Chemnitz GmbH in dem Monat Juli 2014 eine Forderung in Höhe von € 240,- erhalten, obwohl er keinen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen und bis dato keine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten habe. Herr S. habe sicherheitshalber, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, seinen Rücktritt vom Vertrag aus jedem erdenklichen Rechtsgrund (Irrtum, List usw.) erklärt. Herr S. wandte sich an den Konsumentenschutz, um ihm in dieser Angelegenheit zu unterstützen. Leider konnte trotz Einschreitens des Konsumentenschutzes keine einvernehmliche Lösung gefunden werden: weder Herr S. noch der Konsumentenschutz haben eine konkrete schriftliche Rückmeldung bzw. ein Entgegekommen erhalten.