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Gutschein nicht in Anspruch genommen, Wandlung

Herr K. habe im Juli 2013 einen "Lamborghini Selberfahren" Gutschein bei "Jochen Schweizer GmbH" zum Preis von € 300,- gekauft. Der Konsument habe versucht den Gutschein einzulösen, wobei das Unternehmen ihm immer wieder mit einem Termin vertrösten habe, ohne ihm eine ausführliche Erklärung zu geben. "Jochen Schweizer GmbH" habe ihm folglich einen Umtausch seines Erlebnis-Gutscheines auf einen anderen Gutschein seiner Wahl angeboten, jedoch sei dies leider nicht die vom Konsumenten erwünschte Lösung gewesen, weshalb er sich hilfesuchend an das Konsumentenschutz wandte. Nach dem Einschalten des Konsumentenschutzes, war "Jochen Schweizer GmbH" bereit dem Konsumenten entgegenzukommen und haben die Wandlung akzeptiert sowie auch den Gegenwert des Gutscheins (€ 300,-) auf das Konto von Herrn K. überwiesen.