Stellt die Geburt einen Kündigungsgrund dar?
Gegenüber Frau A. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der CVS Fitness GmbH eine Forderung von ca. € 4.500,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hat sie im Jahr 2014 ein Probetraining in Anspruch genommen, wobei sie gleich am nächsten Tag aufgrund gesundheitlicher Probleme (Geburt ihres Sohnes) den Vertrag gekündigt hat. Alle notwendigen Informationen wurden dem Fitnessunternehmen mitgeteilt, wobei sie danach zu Erholungszwecken nach Nigeria geflogen ist. Da ihr seitens des Unternehmens versichert wurde, dass der Vertrag storniert sei und keine Forderungen mehr gestellt werden, konnte sie den Erhalt der hohen Inkassoforderung nicht nachvollziehen. Nach Kontaktaufnahme mit der CVS Fitness GmbH wurde ihr ein Angebot unterbreitet, welches die Konsumentin jedoch nicht annehmen wollte. Da sie die hohen anfallenden Kosten ausgebucht haben wollte, hat sich Frau A. an den Konsumentenschutz Verband Österreich um Hilfe gewandt.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau A. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Der Vertrag wurde aufgelöst und zukünftig werden keine Forderungen mehr gestellt.