Automatische Vertragsverlängerung?
Gegenüber Herrn M. wurde seitens des Unternehmens SWG Fitness GmbH eine Forderung für ein zweites Vertragsjahr geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hat er sich im Jahre 2015 bei dem Fitnessunternehmen ausdrücklich nur für ein Jahr angemeldet, wobei er auch damals vor Ort alle Beiträge im Voraus für das ganze Jahr einbezahlt hat. Da er die Bestätigung bezüglich der Beendigung des Vertrages nach Ablauf des Jahres erhalten hat, konnte er die erhaltene Forderung für das zweite Vertragsjahr nicht nachvollziehen. Daher hat sich Herr M. an den Konsumentenschutz Verband Österreich um Hilfe gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn M. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Der Vertrag wurde aus Kulanz aufgelöst und die offene Forderung ausgebucht.