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Gesundheitliche Beschwerden vorhanden!

Frau K. habe ihren Vertrag aus 2010 bei CVS Fitness GmbH verlängert, wobei der Vertragsbeginn im Monat Mai 2014 festgelegt worden sei. Da sie aufgrund gesundheitlicher Beschwerden (Problem mit Halswirbelsäule, beiden Knien und linken Handgelenk) die Fitnessleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen konnte, habe sie den Vertrag bis inkl. August 2014 stillgelegt. In Folge ärztlicher Untersuchungen sei ihr die Betreibung von sportlichen Aktivitäten untersagt worden, da diese zu gesundheitlichen Unannehmlichkeiten führen könne. Sie versuchte das Anliegen mit CVS Fitness GmbH zu klären und ersuchte um Rückerstattung eines ungerecht abgebuchten Monatsbeitrags, jedoch erfolglos. Daher wandte sich die Konsumentin hilfesuchend an den Konsumentenschutz.

Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung für Frau K. erreicht werden, und zwar, CVS Fitness GmbH hat den Vertrag aufgelöst.