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Vertrag aus Kulanz beendet

Frau S. habe mit CVS Fitness GmbH einen Vertrag abgeschlossen. Die Konsumentin habe das Fitnesstraining zuletzt in Juni 2014 in Anspruch nehmen können, weshalb sie erst durch einen Aushang im September 2014 von der Schließung der Filiale in der Trillergasse 2a bzw. von der Standortverlegung in die Prager Straße Kenntnis erlangt habe. Die Verlegung der Filiale an einen anderen Standort sei aufgrund der Entfernung bzw. des mit der An- und Abreise verbundenen Zeitaufwandes für sie unzumutbar und umständlich gewesen. Frau S. wandte sich an den Konsumentenschutz und ersuchte das Unternehmen die außerordentliche Kündigung zu akzeptieren. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes teilte das Unternehmen mit, dass der Vertrag aus Kulanz mit Ende November 2014 als beendet gilt und es der Konsumentin weiterhin alles Gute wünscht.