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Selten...sich für Fehlverhalten entschuldigen!

Frau M. habe sich auf der Homepage von "Home24 GmbH" unwissentlich angemeldet, da sie sich durch die Gestaltung derselben in die Irre geführt worden sei. Nur wenige Minuten später habe sie schriftlich die Anmeldung storniert bzw. wiederrufen. Da kein Vertrag mit dem Unternehmen zustande gekommen sei wandte sich Frau M. an den Konsumenteschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes ist die Rechnung gegenüber der Konsumentin umgehend storniert worden, mehr noch das Unternehmen hat sich für die Unannehmlichkeiten bei der Konsumentin entschuldigt.