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Keine friedliche Lösung im Friedhof

Frau S. habe Anfang März des Jahres 2015 erneut ein Schreiben seitens der "Friedhofverwaltung Steyr" erhalten, wie schon zuvor in den Jahren 2005, 2011 und 2014, mit Ersuchen eine Forderung bezüglich der Renovierungsarbeiten zu tätigen, obwohl die Dame wie schon in den Jahren zuvor mitgeteilt habe, dass es keine Rechtsgrundlage für besagte Forderung gäbe zumal Frau S. nur Nutzungsberechtigte und seit Jahren Nutzungsbeiträge einzahle. Seitens der Friedhofverwaltung sei aber behauptet worden, dass die Friedhofsordnung Rechtsgrundlage für die gegenständliche Forderung wäre. Unzufrieden und enttäuscht kam sie mit ihrem Anliegen zum Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde leider keine positive Lösung für Frau S. gefunden, die "Friedhofverwaltung Steyr" hat sich auf die Friedhofsordnung bezogen und behauptet, dass die Nutzungsrechte in einem privatrechtlichen Vertrag inbegriffen sind, womit sich sowohl Tote als auch Lebende wohl abfinden müssen.